Anwohner können gegen die Genehmigung von Atommülltransporten zwischen Dannenberg und dem atomaren Zwischenlager in Gorleben klagen. Laut einem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts in Leipzig vom 14. März (AZ: BVerwG 7 C 34.11) können sie verlangen, dass geprüft wird, ob der gesetzlich gebotene Schutz gegen Transportunfälle und terroristische Anschläge gewährleistet ist.
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